Kosten
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten bei folgenden Erkrankungen:
-
Chronische Plantarfasziitis (sog. Fersensporn)
-
Chronische Tendinosis calcarea (sog. Kalkschulter)
-
Chronische Achillodynie
-
Knöcherne Fehlheilungen (sog. Pseudarthrosen)
Einige wenige private Krankenversicherungen akzeptieren die ESWT auch bei der Therapie einer chronischen Epikondylitis (sog. Tennisellenbogen). Mit kreativer Krankheitsdefinition eröffnet sich allerdings ein breiteres erstattungsfähiges Diagnosenspektrum.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten bei arbeitsunfallbedingten oder berufskrankheitsbedingten Schäden am Bewegungsapparat, also in erster Linie bei Knochenheilungsstörungen nach Brüchen (Frakturen), Umstellungsoperationen (Osteotomien) oder operativen Gelenkversteifungen (Arthrodesen) nach individueller schriftlicher beantragung.
Die Bundeswehr übernimmt die ESWT-Kosten für sämtliche orthopädischen oder unfallchirurgischen Erkrankungen am Bewegungsapparat nach spezieller Anordnung durch den Stabsarzt. Gegnerische (KFZ-)Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für fremdverschuldete Verletzungsfolgen nach spezieller Indikationsstellung durch einen Unfallchirurgen.